Am Montag beschloss die türkische Regierung militärische Aktionen in den Nordirak gegen die dortigen ca. 3000 PKK-Kämpfer.
Sollte es an einer ausdrücklichen Zustimmung seitens der kurdischen Autonomie-Regierung und der iraktischen Regierung fehlen, so wäre solch ein Grenzübertritt völkerrechtswidrig.
Gleichermaßen völkerrechtswidrig ist allerdings auch, wenn es die kurdische Autonomie-Regierung an Eindämmungsmaßnahmen gegen die PKK fehlen lassen sollte.
Nun könnte man denken "Wo kein Kläger, da auch kein Richter", aber das wäre falsch, denn die gegenseitigen Rechtsverletzungen sind allemal gravierend genug, dass sich der Weltsicherheitsrat einschalten sollte und die Beteiligten zur unverzüglichen Einstellung der Kampfhandlungen aufzufordern hätte.
Der Weltsicherheitsrat müsste darauf hinweisen, dass die Landesverteidigung der Türkei nicht über die türkischen Grenzen hinausgehen darf, wenn es dazu keine Erlaubnis des Nachbarlandes oder des Weltsicherheitsrates gibt.
Der Weltsicherheitsrat müsste die kurdische Autonomieregierung auffordern, die PKK-Stellungen aufzulösen, ansosten bringt sich der Nordirak in eine Situation als Angreifer gegen die Türkei zu gelten, wogegen die Türkei die Erlaubnis zur grenzüberschreitenden Verteidigung bekommen könnte.
Es hat den Anschein, dass die türkische Regierung sich mit der Zustimmung seitens der US-Regierung begnügt. Das reicht aber völkerrechtlich keinesfalls aus.
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